Leiharbeit in der Altenpflege ??
Mut und Innovation: Ihr Schlüssel zum Erfolg im Wettbewerb
Leiharbeit in der Pflege entwickelt sich zunehmend zu einem Problem – sowohl wirtschaftlich für die Betreiber der Einrichtungen als auch für die Menschen, die auf diese Pflegeleistungen angewiesen sind.
In der Altenpflege waren Ende 2016 etwa 12.400 Personen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Bis Dezember 2022 stieg diese Zahl auf über 18.400 Personen an, was einem Zuwachs von 48,9 Prozent entspricht – mit weiter steigender Tendenz. Die Gründe, warum Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Altenpflege zunehmend in die Leiharbeit wechseln, sind vielfältig. Anders als in anderen Branchen verdienen Leiharbeitnehmer in diesen Bereichen oft mehr als die fest angestellten Kollegen. Zudem haben sie die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten und -orte flexibel zu wählen und bei Bedarf kurzfristig zu wechseln. ( Detailinformationen und Quelle )
In der Vergangenheit wurde vereinzelt darüber diskutiert, ob Maßnahmen ergriffen werden können, um die Leiharbeit in der Pflege einzudämmen. Aus diesem Grund hat der Bundestag den Wissenschaftlichen Dienst mit der Erstellung einer Ausarbeitung beauftragt, die sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten eines möglichen Leiharbeitsverbots in der Pflege vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen beschäftigt. Beim Studium dieser Ausarbeitung lässt sich sehr schnell erkennen, dass eine gesetzliche Veränderung im Bereich Leiharbeit für den Bereich der Pflegekräfte mit ziemlicher Sicherheit nicht zu erwarten ist. Dabei ist ein besonders hervorzuhebender Aspekt das Thema Berufausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ein branchenbezogenes Verbot der Leiharbeit im Pflegesektor wäre nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Eingriff in den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit, der jedoch aufgrund seiner Auswirkungen für die Leiharbeitsunternehmen in der Pflege einem Eingriff in die Berufswahl nahekommt.
Leiharbeit in der Pflege wird also in Zukunft weiterhin bestehen, solange die Arbeitsbedingungen für festangestellte Beschäftigte nicht grundlegend verbessert werden. Die Einrichtungen werden sich daher auch zukünftig im direkten Wettbewerb mit Leiharbeitsunternehmen befinden. Den Trägern der Einrichtungen muss klar sein, dass sie nur durch wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen langfristig konkurrenzfähig bleiben können. Diese Herausforderung erfordert ein klares Bewusstsein für die notwendigen Anpassungen und den festen Willen, diese auch konsequent umzusetzen.
Bis dahin bleibt den Pflegeeinrichtungen keine andere Wahl, als entweder die Anzahl der Pflegeplätze zu reduzieren oder Leiharbeitnehmer zu hohen Kosten einzusetzen, was erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat.
Wir haben eine Analyse durchgeführt, um die Mehrkosten pro Netto-Arbeitsstunde bei Leiharbeitnehmern zu ermitteln. Dabei zeigte sich, dass der Unterschied pro Netto-Arbeitsstunde zwischen festangestellten Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern mindestens 40 € beträgt, was einer Erhöhung um 83 % im Vergleich zu den Netto-Stundenkosten des festangestellten Personals entspricht. Umgerechnet auf Vollkraft/Jahr führt dies zu jährlichen Mehrkosten von etwa 55.000 € pro Vollzeitkraft (VK), die nicht durch den Pflegesatz gedeckt werden können. Dabei kommt von diesen Mehrkosten nur ein geringer Teil bei den Fachkräften an, wie wir in unserer
Analyse festgestellt haben.
Nur Einrichtungen, die sich aktiv und innovativ für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer festangestellten Mitarbeiter einsetzen, werden in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein. Gelingt es neue, innovative Arbeitsvertragsmodelle in der Pflege umzusetzen, kann davon ausgegangen werden, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern erheblich reduziert wird. Dies führt zu einem ehrlicheren Umgang mit dem Stammpersonal und schafft gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil und das bei, im Vergleich zur Leiharbeit, deutlich geringeren Mehrkosten von beispielsweise rund 6.000 € pro Jahr und Vollzeitkraft.
Unser Fazit:
Die Intension der Regierung, die Leiharbeit im Pflegebereich einzuschränken wird auf Grund der erheblichen Vorteile (Einnahmen aus MwSt) sehr gering sein, außerdem sprechen rechtliche Hürden dagegen. Deshalb wird die Wettbewerbssituation der Einrichtungen zu den Zeit/Leiharbeits-Anbietern weiter bestehen bleiben.
Will man sich diesem Wettbewerb stellen, wird früher oder später das oben beschriebene Thema in den Focus rücken. Ein innovatives Vertragsangebot für das Stamm-Fachpersonal - verbunden mit weiteren Vorteilen einer Festanstellung wie die Zugehörigkeit zu einem Kollegenteam und dgl. - wird dazu beitragen, dass Fachkräfte aus der Leiharbeit wieder in die feste Belegschaft zurückkehren.